AGB und Kundeninformationen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BURG-WÄCHTER KG und dem Vertragspartner (nachfolgend Besteller). Die AGB gelten ausschließlich für alle Verträge mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die von uns Waren bestellen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen wir daher davon aus, dass mit uns abgeschlossene Geschäfte für die jeweilige geschäftliche Tätigkeit des Bestellers und nicht für den Privatgebrauch erfolgen.
2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht anerkannt. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebote

1. Unsere Angaben in Bezug auf Preis, Mengen, Lieferzeit und Lieferungsmöglichkeit sind freibleibend. An unsere Angebotspreisstellung halten wir uns 60 Tage nach Abgabedatum gebunden, wenn nichts anderes schriftlich angeboten wurde. Maß- und Farbänderungen sowie technische Änderungen behalten wir uns vor. Geringe Maß- und Gewichtsdifferenzen sind fertigungsbedingt.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die genannten Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die Verwendung von Bilddaten bedarf der gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Berechnung erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, in Euro. Die Preise verstehen sich ab € 200,- netto frei Haus, Näheres, siehe Infokasten „Versandbedingungen“. Abweichende Bedingungen für Insel oder Ausland ggf. anfragen. Unsere Preise verstehen sich für die Abnahme von Original-Verpackungseinheiten. Bei Bestellung von Mindermengen sind wir berechtigt, einen Aufschlag von 25 % auf die Einkaufspreise zu erheben.
2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise; sie verstehen sich zzgl. MwSt. in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Unsere Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug. Der Skontoabzug beläuft sich ab dem 1. Februar 2021 auf 2 Prozent bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Es besteht kein Anspruch auf Skonto, solange ältere Rechnungen zur Zahlung fällig sind. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reparatur- und Montagerechnungen sowie die Berechnung von Einrichtungsgegenständen, die jeweils sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Darüber hinaus ist der Besteller zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis wie der Zahlungsanspruch beruht.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

1. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Auf Abruf bestellte Waren müssen, falls nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, in längs-tens zwölf Monaten abgerufen sein. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Ware ohne Weiteres zur Auslieferung zu bringen, ohne einen Abruf abzuwarten. Die Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten oder rechtmäßig gesetzter Lieferfristen setzt voraus, dass wir von unseren Vorlieferanten rechtzeitig mit den bestellten und für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Vormaterialien oder Zukaufteilen beliefert werden (Selbstbelieferungsvorbehalt). Sind wir aufgrund nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten nicht in der Lage, vereinbarte oder gesetzte Liefertermine einzuhalten, geraten wir nicht in Verzug, wenn das Vormaterial rechtzeitig bestellt wurde und wir auch ansonsten alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um eine rechtzeitige Belieferung mit Vormaterial sicherzustellen.
2.Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Abs. 1 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir zu Teilleistungen berechtigt. Der Besteller ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen, es sei denn, diese sind für ihn aufgrund der Natur des Schuldverhältnisses bzw. aufgrund der Beschaffenheit der Sache oder ihres Verwendungszwecks unzumutbar.

§ 5 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an eine andere Anschrift versandt wird. Für den Versand wird von uns der am vorteilhaftesten erscheinende Weg gewählt. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Sendung anzuzeigen.

§ 6 Mängelgewährleistung

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 377 HGB gilt auch dann entsprechend, wenn wir für den Besteller eine reine Werkleistung erbringen.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns stets in erster Linie die Gelegenheit zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB
zu geben.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers –gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder für deren Haltbarkeit übernommen haben. Die vorstehenden Haftungsfreizeichnung gilt weiter nicht für solche Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Vertragspartner regelmäßig Vertrauen darf) verursacht wurden; sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder von uns Garantien übernommen wurden, ist unsere Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so behalten wir uns das Recht auf Nacherfüllung vor. Nach eigener Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte werden wir eine Mängelbeseitigung oder eine Nachlieferung vornehmen. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen fünf Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens 24 Monate, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware, bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung der Ware oder wenn die Ware vom Besteller oder Dritten bearbeitet oder verändert wurde. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Retouren/Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung vorgenommen werden. Es ist notwendig, den Retouren-Begleitschein (wird von BURG-WÄCHTER zur Verfügung gestellt) außen anzubringen. Alle ohne Begleitschein eingehenden Retouren können leider nicht bearbeitet werden.

Die Rücklieferadresse lautet:
BURG-WÄCHTER KG,
Wormgermühle,
D-58540 Meinerzhagen

Für alle nicht von BURG-WÄCHTER verursachten Retouren wird ein Mindestabschlag von 25 % verrechnet. Sonderanfertigungen (Brief-
kastenanlagen, Schließanlagen etc.) können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.

Die Rücklieferadresse lautet:
BURG-WÄCHTER KG,
Wormgermühle,
D-58540 Meinerzhagen

Für alle nicht von BURG-WÄCHTER verursachten Retouren wird ein Mindestabschlag von 25 % verrechnet. Sonderanfertigungen (Briefkastenanlagen, Schließanlagen etc.) können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.

§ 7 Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche, die gemäß der §§ 1 und 4 des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte gegen uns geltend gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogen. „Kardinalpflichten“). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Ausgleichung des Kaufpreises einschließlich der ggf. anfallenden Nebenkosten (Fracht, Verpackung usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der nach Abzug der angemessenen Verwertungskosten verbleibende Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er hat diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist in diesem Falle weiter verpflichtet, uns bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung unserer Rechte voll umfänglich zu unterstützen, insbesondere, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung ist unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, oder wenn er in Zahlungsverzug gerät. Sie erlischt weiter, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird, oder wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Informationen zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist in diesem Falle weiter verpflichtet, den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.
2. Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen mit uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
3. Sofern der Besteller Kaufmann ist, sind für alle Rechtsstreitigkeiten die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland international zuständig. Gerichtsstand ist in allen Fällen der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Zuständigkeitsregelungen gelten auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.

 

Versandbedingungen

Lieferung frei Haus:
Die Preise verstehen sich ab 200,- € netto frei Haus, einschließlich Verpackung. Ausgenommen hiervon sind

Tresore und Geldschränke ab 100 kg

Kleinsendungen:
Netto-Warenwert bis 20,- €
= anteilige Kosten 5,- €
Netto-Warenwert 20,- € bis 200,- €
= anteilige Kosten 9,- €

Streckenlieferung:
Direktversand im Kundenauftrag,
Versand- und Aufwandskosten
20,- €, ausgenommen Tresore über
30 kg siehe Transportleistungen

 

Abweichende Bedingungen für Insel oder Ausland ggf. anfragen.

USt-IdNr. DE 126881184
DSD-Lizenz-Nr. 11473
Interseroh-Nr. 2088148
ILN 40 03482 00000 7
WEEE-Reg.-Nr: DE19767115